Herzlich Willkommen!

 

bei BUDZ FRISEURE in der Hesseloherstraße 1, 80802 München

Alt-Schwabing, gleich hinter der Münchner Freiheit

 

Sie erreichen uns unter 089 - 381 02 943

 

Gerne können Sie uns gerne auch mit Angabe Ihrer Telefonnummer eine Email an: budzfriseure@googlemail.com schreiben!
Wir rufen Sie dann gerne zurück sobald Zeit dafür da ist.
- Falls Sie kurzfristig einen Termin brauchen ist ein Anruf besser.

 

Oder Sie schauen unter "Jetzt buchen", ob noch ein Termin frei ist und buchen direkt online.

Liebe Gäste!

Wir sind nur nach Terminvereinbarung im Salon.

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin online oder rufen Sie uns an. Sollten wir nicht direkt ans Telefon gehen,  rufen wir Sie so bald wie möglich zurück. 

 

An diesen Tagen können Sie Termine vereinbaren:

Dienstag von 12.00 bis 19.30 / 20 Uhr

Mittwoch von 9.00 bis 19.00 Uhr

Donnerstag von 10.00 bis 19.00 Uhr

Freitag von 10.00 bis 19.30 / 20 Uhr

Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr (1-2 Samstage im Monat)

Samstag von 9.00 bis 16.00 Uhr (1 Samstag im Monat)

An einem Samstag pro Monat haben wir geschlossen.

 

Betriebsferien 2023 - an diesen Tagen sind wir nicht im Salon:

 

23. Dezember 2022 bis 06. Januar 2023 (Weihnachtsferien)

18. Februar bis 27. Februar 2023 (Faschingsferien)

Osterwochenende 07. April bis 10. April 2023

08. Juni bis 12. Juni 2023 (langes Wochenende nach Fronleichnam)

28. Oktober bis 06. November 2023 (Herbstferien)

22. Dezember 2022 bis 08. Januar 2023 (Weihnachtsferien)

 


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.



TERMINVERBINDLICHKEIT:
Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass Termine die telefonisch, per Email oder persönlich getroffen werden verbindlich sind!

Termine die nicht eingehalten werden können müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt werden. (Dienstagstermine bitte spätestens bis Samstag um 14 Uhr)
So geben Sie uns die Möglichkeit den frei gewordenen Termin anderen Kunden anzubieten.
Für Termine die nicht rechtzeitig abgesagt werden und nicht anderweitig vergeben werden können, behält sich BUDZ FRISEURE vor den ausfallenden Umsatz zu berechnen!

Es handelt sich hier um einen Dienstvertrag. D.h. wir als Friseure müssen zur vereinbarten Zeit unsere Leistung erbringen und der Berechtigte (Kunde/in) die Vergütung erbringen. Wenn nun der Berechtigte (Kunde/in) nicht zum Termin erscheint, ist er/sie automatisch in Annahmeverzug. Dies bedeutet, dass der Verpflichtete (hier der Friseur) für die wegen des Verzugs nicht möglichen Dienste, die vereinbarte Vergütung grundsätzlich verlangen kann.

Eine gesonderte Vereinbarung, Unterschrift o.ä. ist nicht nötig, da alles im Gesetz klar geregelt ist!
§615 BGB  

Wir üben unseren Beruf selbstverständlich mit viel Spaß und Leidenschaft aus, aber wir leben auch davon!
Wenn Sie Termine vereinbaren, wird für die angesetzte Zeit eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter gebucht, die / der für ihre / seine Anwesenheit selbstverständlich auch Gehalt bekommt!
Klar kann immer mal etwas Wichtiges dazwischen kommen, aber jeder hat heute ein Handy in der Tasche, mit dem er uns kurz verständigen könnte, wenn man seinen Termin nicht einhalten kann.
Allerdings kann sich nur ein anderer Kunde (der vielleicht erst in zwei Wochen einen Termin bekommen hat) auf den kurzfristigen Termin freuen, wenn wir rechtzeitig verständigt werden.
Vielleicht sind Sie es sogar beim nächsten Mal?

Deshalb bitten wir noch einmal ganz dringend, Termine, die nicht eingehalten werden können, auch möglichst frühzeitig abzusagen.

Wie würden Sie es finden, wenn Ihr Friseur nicht zum Termin erscheint und Ihnen nicht Bescheid gibt?